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Häufige Fragen

Alle Kurse (Präsenz und Live-Online), die ich, Natalie Orthmann, als Trainerin leite, sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert und erfüllen somit die hohen Qualitätsstandards der gesetzlichen Krankenkassen für Gesundheitskurse/Präventionskurse nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. 

Viele Krankenkassen bieten über ihre Internetseite eine “Gesundheitskurs-Suche” an, verbunden mit der Information wie viele Kurse pro Jahr bis zu welchem (Gesamt-)Betrag bezuschusst werden.

Einige Beispiele: 1. Techniker Krankenkasse: Zwei Kurse pro Kalenderjahr / Zuschuss 80% der Kursgebühr, max. 75 Euro je Kurs. 2. Barmer: Zwei Kurse pro Kalenderjahr / Zuschuss 75 Euro pro Kurs. 3. IKKclassic: Zwei Kurse pro Kalenderjahr / Zuschuss bis zu 90 Euro je Kurs. 4. DAK: Zwei Kurse pro Kalenderjahr / Zuschuss bis zu 75 Euro pro Kurs.

Wichtig: In den meisten Fällen ist die Voraussetzung für die Bezuschussung eine 80%ige Teilnahme am Kurs. 

Bitte informiere dich bei Bedarf vor der Buchung eines Kurses bei deiner Krankenkasse um die für dich geltenden Bedingungen bzw. die Höhe des Zuschusses zu erfahren.

Stimmt, grundsätzlich übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Rückbildungsgymnastik / den Rückbildungskurs nach einer Geburt. Oftmals werden bis zu 10 Kursstunden bezahlt und der Kurs muss bis zum Ende des neunten Monats nach der Entbindung abgeschlossen sein.* Eine weitere Voraussetzung für die Übernahme der Gesamtkosten ist, dass die Kurse von zugelassenen Hebammen, Entbindungspfleger:innen oder Physiotherapeut:innen angeboten werden, die auch direkt mit der Krankenkasse abrechnen dürfen.

Als Dipl.-Sportwissenschaftlerin und zertifizierte Beckenbodentrainerin falle ich nicht unter diese Regelung und kann somit nicht direkt mit den Kassen abrechnen.

Jedoch habe ich durch meine Qualifikation die Möglichkeit, meine Kurse als sogenannte „Präventionskurse“ oder „Gesundheitskurse“ anzubieten, die von den gesetzlichen Kassen anerkannt und daher mindestens anteilig bezuschusst werden.

*Bitte erkundige dich bei Bedarf direkt bei deiner Krankenkasse zu den für dich geltenden Rahmenbedingungen.

Die Regelungen im Einzelnen sind von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich, daher kann ich keine allgemeingültige Empfehlung dazu aussprechen.

Nichtsdestotrotz kann es sich unter Umständen lohnen, bei der Krankenkasse nachzufragen oder den eigenen Fall zur Prüfung einzureichen.

Die Techniker Krankenkasse schreibt beispielsweise auf ihrer Seite „Sollten Sie in Ausnahmefällen eine Privatrechnung erhalten, reichen Sie Ihre Unterlagen bei uns zur Prüfung ein.“ Ein Ausnahmefall kann beispielsweise dann eintreten, wenn es nachweislich keine zugelassenen Hebammen, Entbindungspfleger:innen oder Physiotherapeut:innen in der näheren Umgebung gibt, die Rückbildungsgymnastik anbieten. Oder, wenn das Angebot dieser zugelassenen Personengruppen nicht ausreicht, um alle Frauen aufzunehmen (also wenn alle Kurse ausgebucht sind). Einen Versuch wert ist es, würde ich sagen.

Zunächst buchst du einen meiner Kurse und bezahlst die angegebene Kursgebühr in voller Höhe. Nach erfolgreicher Teilnahme am Kurs (die meisten Krankenkassen setzen für die Zahlung des Zuschusses eine Teilnahmequote von ca. 80% voraus), erhälst du von mir als Trainerin (im Falle der Live Online Kurse direkt von Nona-Fit) eine Teilnahmebescheinigung mit allen relevanten Daten. Dort wird schriftlich festgehalten, wie viele Kurseinheiten du absolviert hast.

Am Ende des zweiseitigen Formulars wirst du gebeten, deine Bankverbindung einzutragen und zu unterschreiben. Anschließend reichst du dieses digital oder postalisch bei deiner Krankenkasse ein und diese überweist dir dann den entsprechenden Zuschuss auf dein Konto.

Innerhalb des Kurses besprechen wir auch nochmal, wie das Ganze funktioniert und wenn nötig, helfe ich so gut in kann.

Leider kann ich hier keine pauschal geltende Antwort liefern. Die Leistungskataloge der privaten Krankenversicherungen sind sehr unterschiedlich und auch innerhalb einzelner privater Krankenkassen gibt es häufig mehrere Tarife.

Es gilt also: Bitte kläre eine mögliche (anteilige) Übernahme der Kurskosten vor der Buchung eines Kurses mit deiner privaten Krankenkasse. Verweise dabei gerne auf meine Qualifikation als Dipl.-Sportwissenschaftlerin und zertifizierte Beckenbodentrainerin bzw. teile mit, dass meine Kurse bei der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zertifiziert sind.

Melde dich gerne erneut bei mir, wenn deine private Krankenkasse weitere Unterlagen von mir benötigt.

Die Kombination aus Kurs und dem Check-Up ist deshalb so wertvoll, weil ich als Trainerin – ganz simpel gesprochen – nicht in dich hineinschauen kann! Ich betrachte dich von außen, sehe und korrigiere deine Körperhaltung, deine Atmung und weise auf Ausweichbewegungen hin. Ich bekomme jedoch keinen Einblick darüber, ob das muskuläre Training an der richtigen Stelle und in der richtigen Intensität ankommt. Zudem ist ein Großteil aller Frauen schlichtweg unsicher, ob sie es “richtig” machen. Das Gefühl in diesem Bereich ist – gerade frisch nach einer Entbindung – häufig noch eingeschränkt. 

Die Vielzahl an individuellen Faktoren wie z.B. Alter, Anzahl der Geburten, Vorerkrankungen, Schwangerschafts- und Geburtsverlauf, Geburtsverletzungen oder aktuelle Beschwerden haben einen großen Einfluss auf den Zustand und die Funktion deines Beckenbodens. 

Mithilfe des Check-Ups erfährst du, ob du den Beckenboden korrekt an-und entspannen kannst, ob es Dysbalancen oder Schwachstellen gibt und ob es Tendenzen zu einer Organsenkung gibt – kurzum: Du bekommst einen super Einblick in den derzeitigen Zustand deines Beckenbodens, gewinnst an Sicherheit für diese “verborgene” Muskulatur und kannst so im Kurs effektiv trainieren! Ebenfalls kann ein Check-Up als Grundlage zur Messung des Trainingserfolgs im Kurs dienen!

Wenn du einverstanden bist, tausche ich mich mit Nadine Gäbelein-Schneck zu deinen Untersuchungsergebnissen aus und kann somit viel besser im Kurs auf dich eingehen und dir passende Übungen zur Verfügung stellen!

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